Ablauf und AGB des Onlineverkaufs

Die nachfolgenden Bedingungen sind Bestandteil der Versteigerungsbedingungen (siehe E, I).

1. Die jeweilige Internetversteigerung beginnt mit einer von dem Veranstalter auf der Plattform in das Internet gestellten Offerte. Diese ist eine Einladung an die Interessenten, eine auf den Abschluss eines Kaufvertrages gerichtete Willenserklärung abzugeben. In der Offerte wird zugleich die Bietungszeit durch die Angabe „Auktionsende“ festgelegt. Diese Offerte kann nicht durch einfaches "ja" angenommen werden, sondern es handelt sich um eine vorweg erklärte Annahme des Höchstgebotes. Angenommen wird vom Veranstalter nur dasjenige Höchstgebot, das innerhalb der genannten Bietungszeit von einem Bieter wirksam nach den Bedingungen der AGB abgegeben wird.

2. Gebote können ausschließlich über die auf der Plattform installierte Maske für registrierte Bieter und nur online abgegeben werden. Gebote, die auf andere Weise abgegeben werden, werden nicht berücksichtigt, auch wenn sie dem Veranstalter während der Bietezeit zugehen. Gebote, bei denen der Bieter nicht erklärt hat, dass er mit der Geltung dieser AGB und den Versteigerungsbedingungen des Veranstalters für sein konkretes Gebot einverstanden ist und die dortige Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen hat, werden ebenfalls nicht akzeptiert. Bis zum Ende der Versteigerung abgegebene Gebote, die für den registrierten Nutzer unter "Gebot" nach Maßgabe der AGB abgegeben werden, nehmen an der Versteigerung nur teil, wenn sie bis zum Ende der Versteigerung dem Veranstalter zugegangen sind. Die Übermittlung erfolgt auf Risiko des Bieters.

3. Vor Abgabe eines Gebotes wird der Inhalt des Gebotes auf einer Übersichtsseite zusammengefasst. Der Bieter kann dort sein Gebot über die vorgesehenen Änderungsfelder korrigieren. Mit dem Anklicken des Buttons „Gebot abgeben“ gibt der Bieter ein verbindliches Gebot an den Veranstalter zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Nach der Abgabe des Gebotes erhält der Bieter vom Veranstalter eine automatisch generierte E-Mail, die den Eingang des Gebotes beim Veranstalter bestätigt und dessen Einzelheiten wiedergibt (Zugangsbestätigung). Diese Zugangsbestätigung stellt keine Vertragsannahme, sondern nur die Bestätigung der Teilnahme an der Versteigerung mit dem abgegebenen Gebot dar. Jedes Gebot eines jeden Bieters wird auflösend bedingt durch die Abgabe eines höheren Gebotes abgegeben. Der jeweilige Bieter ist bis zum Ende der Bietezeit an das abgegebene Gebot gebunden. Gebote, die unter dem Mindestgebot liegen, nehmen an der Versteigerung nicht teil, auch wenn dem Veranstalter kein höheres Gebot bis zum Ende Versteigerung zugeht. Der Kaufvertrag über das versteigerte Pferd kommt ohne gesonderten Zuschlag durch das wirksam abgegebene Höchstgebot des registrierten Bieters (Nutzers oder Kunden) am Ende der Bietezeit zustande.

4. Ein wirksames Gebot muss dem Mindestgebot entsprechen und im Übrigen mindestens einen Bietungsschritt über dem Gebot des Vorbieters liegen. Der Bietungsschritt beträgt bei den in die Auktion eingestellten Pferden mindestens 500,00 €. Es wird ausschließlich in Euro (€) geboten. Der Bieter wird über E-Mail oder auf andere geeignete Weise auf der Internetplattform darüber unterrichtet, dass sein Gebot akzeptiert wird und ebenso, wenn er überboten worden ist. Alle angegebenen Gebote verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

5. Die Startzeit des Finales der Online-Auktion (Bid Up) wird durch einen Countdown über die gesamte Auktionszeit auf der Übersichtsliste und der Detailseite eines jeweiligen Lots angezeigt. Die Lots laufen in einem 2-Minuten-Rhythmus aus. Wenn das erste Lot also um 14.00 Uhr ausläuft, dann läuft das zweite Lot um 14.02 Uhr aus, das dritte Lot um 14.04 Uhr und so weiter. In den letzten 2 Minuten vor dem endgültigen Ende der Auktion eines Lots verlängert jede Bietaktivität den Countdown-Zeitgeber um weitere 2 Minuten. Mit anderen Worten: Wird ein Gebot abgegeben, wenn nur noch 35 Sekunden zur Verfügung stehen, wird der Zeitgeber auf 2 Minuten gesetzt. Kommt während dieser Zeit kein weiteres Gebot, endet die Auktion und der Zuschlagspreis wird im Bid Board angezeigt. Eine Verlängerung der Abschlusszeit für ein vorhergehendes Lot, führt nicht zur Verlängerung für das nachfolgende Lot.

6. Unterrichtung vom Vertragsschluss: Derjenige Bieter, der am Ende der Versteigerung das höchste wirksame Gebot abgegeben hat, wird hierüber per E-Mail oder auf andere Weise auf einem dauerhaften Datenträger in Textform benachrichtigt. Der Zugang der Benachrichtigung ist die Bestätigung des bereits abgeschlossenen Kaufvertrages und nicht zusätzliche Voraussetzung für dessen Zustandekommen. Bieter, die nicht das Höchstgebot abgegeben haben, erhalten keine Benachrichtigung. Das Höchstgebot wird lediglich anonym auf der Plattform unverzüglich nach Ablauf der Bietungszeit genannt. Die Benachrichtigung an den Erwerber beinhaltet gem. § 312 f BGB eine Bestätigung des Vertrages, in der der Vertragsinhalt wiedergegeben ist und enthält die in Artikel 246 a des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch erforderlichen Angaben einschließlich der Widerrufsbelehrung. Nach Ende der Auktionszeit wird der Käufer in den Auktionsergebnissen bekannt gegeben.

7. Der Veranstalter ist nach seinem Ermessen berechtigt, registrierte Bieter für einzelne Auktionen oder für eine bestimmte Zeit oder auch generell zu sperren und damit beschränkt oder unbeschränkt von der Teilnahme an Auktionen auszuschließen. Der Ausschluss ist nur zulässig, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, aus dem sich ergibt, dass für den Veranstalter das Fortbestehen eines Rechtsverhältnisses zu der gesperrten Person nicht mehr zumutbar ist.

8. Der Veranstalter kann eine Auktion jederzeit vor Ende der Bietezeit bei Vorliegen eines sachlichen Grundes nach billigem Ermessen abbrechen. Bei Systemausfällen auf Grund technischer Gegebenheiten ist der Veranstalter ebenfalls berechtigt, die Auktion abzubrechen. Die Entscheidung über den Abbruch wird auf der Internet-Plattform unter schlagwortartiger Angabe des Grundes mitgeteilt. Die bereits abgegebenen Gebote erlöschen mit der Mitteilung ersatzlos. Dieser Vorbehalt zum Widerruf unseres Angebotes auf Verkauf an den Höchstbietenden erlischt bei einer entsprechend der Ankündigung durchgeführten und mit Ablauf der Bietezeit beendeten Auktion mit Ende der Auktion, ohne dass es einer gesonderten Erklärung von uns bedarf. Schadensersatzansprüche von Bietern bei technischen Problemen der Abwicklung der InternetAuktion, insbesondere bei Systemausfällen, Nichtzugang von Geboten oder deren Zurückweisung aus technischen Gründen sind ausgeschlossen.

9. Der Veranstalter unterhält während der laufenden Auktionen eine Hotline, die in dem auf der Internet-Plattform angegebene Zeit mit den dort genannten Gebühren zu Lasten des Anrufers erreichbar ist. Diese Hotline dient nur der Behebung von Abwicklungsproblemen und nicht der Entgegenahme von Geboten. Über die Hotline werden weder Zusagen gemacht, noch vertragliche Vereinbarungen, gleich welcher Art, geschlossen. 10. Das ersteigerte Pferd ist nach vollständiger Bezahlung (Kaufpreis und weitere Kosten) spätestens bis Freitag, 08. Dezember 2023, 16 Uhr abzuholen. Ab Samstag, 09. Dezember 2023, trägt der Käufer jedwede Unterhaltskosten. Der Abtransport darf erst nach Vorlage einer vom Veranstalter ausgestellten Zahlungseingangs-Bescheinigung erfolgen. Die Pferde werden mit Halfter übergeben