Ablauf und besondere Bedingungen der Hybrid-Auktion - besondere AGB

 

Die nachfolgenden Bedingungen sind Bestandteil der Versteigerungsbedingungen (siehe dort E, I).

1. Die angebotenen Pferde sind alle auf dem Auktionsgelände der BBAG zu besichtigen. Die Besichtigungszeiten sind wie folgt:

Donnerstag, 29. Mai 2025: 9.00 - 18.00 Uhr

Freitag, 30. Mai 2025: ab 9.00 Uhr

2. Bieter, die nicht selbst an der öffentlich zugänglichen Versteigerung vor Ort teilnehmen, haben die Möglichkeit, die Auktion live in Echtzeit (Bild & Ton vom Auktionsort per Livestream) über das Internet zu verfolgen und auch elektronisch Aufträge zu Geboten zu erteilen.

3. Die jeweilige Versteigerung beginnt mit einem von dem Veranstalter auf einer Plattform in das Internet gestellten Auktionskatalog der zur Versteigerung kommenden Pferde. Hierbei handelt es sich um die Einladung zur Abgabe von Angeboten auf diese Pferde gemäß den Versteigerungsbedingungen des Veranstalters sowie dieser besonderen AGB. Gebote, die ein Bieter nicht selbst vor Ort, sondern durch elektronische Aufträge (online Live-Bidding-Gebot) abgibt, erfolgen direkt an den Auktionator, dieser entscheidet nach bestem Wissen über die Annahme des Gebotes. Bei Gleichzeitigkeit eines Live-Bidding-Gebots und eines "Saal-Gebots“ hat das "Saal-Gebot“ den Vorrang. Vor der Auktion registrierte Bieter können so live online dem Auktionator das Gebot übermitteln. Bei der Teilnahme im Bieterverfahren durch online abgegebene Gebote handelt es sich nicht um eine Online Versteigerung im Rechtssinne. Der Kaufvertrag kommt dementsprechend durch Zuschlag des Auktionators am Veranstaltungsort zustande.

4. Live-Bidding-Gebote können ausschließlich über die auf der Plattform installierte Maske für registrierte Bieter abgegeben werden. Gebote, bei denen der Bieter nicht erklärt hat, dass er mit der Geltung dieser AGB und den Versteigerungsbedingungen des Veranstalters einverstanden ist, werden nicht akzeptiert.

5. Gebote können durch Handzeichen vor Ort (Auktionsort) oder online durch Live-Bidding-Gebote erfolgen. Die online während der Auktion abgegebenen Live-Bidding-Gebote erfolgen auf der installierten Maske: Mit dem Anklicken des Buttons „Gebot abgeben“ übermittelt der Bieter sein Live-Bidding-Gebot verbindlich an den Auktionator. Jedes Gebot steht unter der auflösenden Bedingung der Abgabe eines höheren Gebotes. Bis zum Eintritt dieser Bedingung und, sollte ein höheres Gebot nicht abgegeben werden, bis zum Zuschlag ist der Bieter an sein Gebot gebunden. Gebote, die unter dem Mindestgebot liegen, nehmen an der Versteigerung nicht teil, auch wenn dem Veranstalter kein höheres Gebot bis zum Ende Versteigerung zugeht. Der Kaufvertrag über das versteigerte Pferd kommt durch Zuschlag auf das auf diese Weise wirksam abgegebene Höchstgebot zustande.

6. Ein wirksames Gebot muss dem Mindestgebot entsprechen und sodann mindestens einen Bietungsschritt über dem Gebot des Vorbieters liegen. Der Bieter wird auf der Internetplattform darüber unterrichtet, falls sein Gebot akzeptiert wurde und ebenso, wenn er überboten worden ist.

 

 

 

 

                       

Die Gebote erfolgen in EUR, und zwar

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

bis zu

EUR

10.000,00

 

mit Steigerung von mind.

EUR

500,00

über

EUR

10.000,00

bis zu

EUR

20.000,00

 

mit Steigerung von mind.

EUR

1.000,00

über

EUR

20.000,00

bis zu

EUR

40.000,00

 

mit Steigerung von mind.

EUR

2.000,00

über

EUR

40.000,00

bis zu

EUR

70.000,00

 

mit Steigerung von mind.

EUR

3.000,00

über

EUR

70.000,00

bis zu

EUR

100.000,00

 

mit Steigerung von mind.

EUR

5.000,00

 

 

 

über

EUR

100.000,00

 

mit Steigerung von mind.

EUR

10.000,00

 

Das Mindestgebot beträgt: EUR 1.000,00

7. Unterrichtung vom Vertragsschluss: Derjenige Bieter, der am Ende der Versteigerung das höchste Gebot abgegeben und deshalb den Zuschlag erhalten hat, wird hierüber per E-Mail oder auf andere Weise auf einem dauerhaften Datenträger in Textform benachrichtigt. Der Zugang der Benachrichtigung ist die Bestätigung des bereits abgeschlossenen Kaufvertrages und nicht zusätzliche Voraussetzung für dessen Zustandekommen. Bieter, die nicht das Höchstgebot abgegeben haben, erhalten keine Benachrichtigung. Nach dem Zuschlag wird der Käufer in den Auktionsergebnissen namentlich bekannt gegeben.

8. Der Veranstalter ist nach seinem Ermessen berechtigt, registrierte Bieter aus wichtigem Grund für einzelne Auktionen, einzelne Angebote oder für einen bestimmten Zeitraum zu sperren und damit von der Berechtigung an der Teilnahme auszuschließen. Dieses ist nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, aus dem sich ergibt, dass das Fortbestehen eines Rechtsverhältnisses zu der gesperrten Person nicht mehr zumutbar ist.

9. Der Veranstalter kann eine Auktion jederzeit abbrechen, wenn er dies bei Vorliegen eines sachlichen Grundes nach billigem Ermessen entscheidet. Bei Systemausfällen aufgrund technischer Gegebenheiten ist der Veranstalter ebenfalls berechtigt, die Auktion vollständig oder teilweise abzubrechen. Die Entscheidung über den Abbruch wird in diesem Fall auf der Internet-Plattform unter schlagwortartiger Angabe des Grundes mitgeteilt. Die bereits abgegebenen Gebote erlöschen mit der Mitteilung ersatzlos.

10. Der Veranstalter unterhält während der laufenden Auktion eine Hotline, die in dem auf der Internet-Plattform angegeben Zeitraum mit den dort genannten Gebühren zu Lasten des Anrufers erreichbar ist. Diese Hotline dient nur der Behebung von Abwicklungsproblemen und nicht der Entgegennahme von Geboten. Über die Hotline werden weder Zusagen gemacht, noch vertragliche Vereinbarungen, gleich welcher Art, geschlossen.

11. Das ersteigerte Pferd ist nach vollständiger Bezahlung (Kaufpreis und weitere Kosten) spätestens bis Samstag, 31. Mai 2025, 16 Uhr abzuholen. Ab Samstag, 31. Mai 2025, trägt der Käufer jedwede Unterhaltskosten. Der Abtransport darf erst nach Vorlage einer vom Veranstalter ausgestellten Zahlungseingangs-Bescheinigung erfolgen. Die Pferde werden mit Halfter übergeben.